Studieren während einer Pandemie ist so schon anstrengend genug. Aber Erasmus+ bürokratie-konform zu absolvieren, weil es als verpflichtender Teil des Studiums dazugehört, grenzt in Zeiten wie diesen an Satire.

Was bisher geschah.

Als im Mai die Inzidenzen sanken, bekam ich wie viele andere Studis erstmal „gute Nachrichten“ von meiner Gastuniversität. Sie seien guter Hoffnung, dass das Studium im kommenden Herbst wieder in Präsenz stattfinden könne.

„As of now we are looking forward to launching in-classroom instruction in the Winter Semester 2021/2022. Classes shall start from 4th October 2021.”

So weit, so gut. Wäre da nicht der Konjunktiv („shall“) und ein ziemlich seltsamer Disclaimer am Ende der Mail:

„Nevertheless, as you are aware of, the situation is beyond our control and may be subject to change (given possible mutations of the virus etc.). Therefore, please, take all the observations above as merely informative and rather taken from personal point of view.“

Schon im Mai dachte ich mir: „Ja toll! Und was sollen wir jetzt machen? Sollen wir einfach auf diesen PERSONAL POINT of view vertrauen, eine Wohnung oder ein Zimmer in einem anderen Land mieten und dann auf gut Glück hoffen, dass der Unterricht nach drei Semestern Online-Lehre plötzlich doch wieder stattfinden wird?“

Ich für meinen Teil vertraue nach den letzten anderthalb Jahren Wahnsinn weder Politik, noch Hochschule, noch irgendwelchen möglichen Zukunfts-Szenarien, die sich jemand fünf Monate vor dem Herbstsemester in guter Absicht ausgedacht hat.

Viel mehr empfinde ich es als eine Zumutung, dass wir Studierenden bis kurz vor Einreise keinerlei finale und vertrauenswürdige Information über unser bevorstehendes Herbstsemester bekommen, gleichzeitig aber selbstverständlich davon ausgegangen wird, dass wir schon irgendwie „kommen werden“. Als ob es eine Nebensächlichkeit wäre, sein Leben in Deutschland, Kroatien, Spanien abzubrechen, sein Zimmer unterzuvermieten und i-r-g-e-n-d-w-o hinzuziehen. Als ob man das mal alles an einem Nachmittag regeln könnte.

Aber der größte Bummer kommt noch.

Jetzt soll uns auch noch der Erasmus+ Mobilitätszuschuss gestrichen werden, falls wir uns – aus welchen Gründen auch immer – dagegen entscheiden, in das Gastland zu gehen. Als ob es irgendwie unsere Schuld wäre, dass die Pandemie immer noch wütet. Als ob man in seiner Heimatstadt keine Miete zahlen müsste. Als ob man sich jetzt irgendwie zurücklehnen und auf der „faulen Haut“ liegen könnte.

Funfact: Für viele Studierende meines Umfelds ist der Erasmus+ Zuschuss das einzige Stipendium, das sie bekommen hätten. Jetzt wird es ihnen genommen.

Denn für die finanzielle Förderung gelten zumindest an meiner Universität folgende Maßnahmen:

Die ERASMUS-Förderung beginnt erst mit Ihrer Anwesenheit an der Gasthochschule (inkl. Eventueller Quarantänezeit und auch selbst wenn Sie vor Ort nur das Online-Lehrangebot der Hochschule nutzen können). Keine finanzielle Unterstützung erhalten Sie für die Teilnahme am virtuellen Lehrangebot der Gasthochschule vom Heimatland aus. Die ERASMUS-Förderung wird Ihnen zunächst unter Vorbehalt gewährt. Nach dem Hochladen einer von der Gasthochschule ausgestellten Ankunftsbescheinigung wird die erste Rate der ERASMUS Förderung überwiesen.

Habe ich das gerade richtig verstanden: Wenn ich ins Ausland gehe und dort das ganze Semester vor dem Computer hocke, bekomme ich die Förderung? Aber wenn ich dasselbe zuhause mache, bekomme ich keine?

Ich finde es tragisch für das „gesellschaftlich ach so wichtige“ System der universitären Lehre, dass wir selbst in pandemischen Zeiten nicht mal dieses Fünkchen Solidarität erwarten können. Stattdessen werden uns weitere Bürden auferlegt, um an diesen ohnehin mickrigen finanziellen Zuschuss von ca. 300 Euro zu gelangen.

Als ob wir in der Pandemie nicht genug Stress aufgrund von Online-Vorlesungen, endlosen Zoom-Sessions und Lernen ohne Kommilitonen gehabt hätten. Als ob es nicht schon Herausforderung genug wäre, zu studieren, zu arbeiten und dabei halbwegs mentally sane zu bleiben.

(Weitere Voraussetzungen – der Vollständigkeit halber – die man für den Zuschuss beachten muss:

Sollten Sie den Aufenthalt auf Grund von Corona abbrechen und ins Heimatland
zurückreisen, KANN die Förderung bis zum Tag der Abreise gewährt werden, wenn
Sie studienrelevante Nachweise erbringen und die Notwendigkeit der vorzeitigen
Rückreise erklären können. Die Fördersumme wird anhand der
Aufenthaltsbestätigung neu berechnet. Überzahlte ERASMUS Förderung ist
zurückzuzahlen.

Sollten Sie nach Rückkehr ins Heimatland den Aufenthalt virtuell vom Heimatland aus beenden und das Learning Agreement vollständig erfüllen (inkl. Teilnahme an allen Prüfungen im Gastland), kann die ERASMUS Förderung wie geplant ausgezahlt werden.

Sollten Sie von Beginn an auf Grund von Corona überhaupt nicht in das Gastland
reisen KÖNNEN, aber bereits finanzielle Aufwendungen für Miete oder Reisekosten haben, können diese Kosten von ERASMUS kompensiert werden, wenn eine Stornierung der Kosten (vom Vermieter oder der Bahn bzw. Fluggesellschaft) abgelehnt wurde (ein schriftlichen Nachweis ist erforderlich).)

Ganz ehrlich, klingt das nach Schikane oder klingt das nach Schikane?

Als ich nachfrage, ob der Unterricht an meiner Hochschule im Gastland nun ganz sicher nicht in Präsenz stattfindet, bekomme ich von meiner Ansprechpartnerin folgende nichtssagende Antwort:

„Vermutlich gibt es neue Informationen wieder ab September, oder Sie schauen auf der Website nach; üblicherweise erscheinen dort auch alle wichtigen Informationen.
Ansonsten ist die Hochschule aktuell vermutlich in der Sommerpause, daher wird es derzeit überhaupt keine neuen Informationen geben.“

Keine Sicherheit. Kein Geld. Keine Hilfe.
Danke für nichts, Universität.

Ich bleib erstmal in Deutschland.

Foto von Ron Lach von Pexels
+ posts